Wer im Ruhestand die Steuererklärung einreicht, holt oft Geld zurück – doch viele Rentner wissen gar nicht, welche Kosten sie tatsächlich absetzen dürfen. Ob Versicherungsbeiträge, Zahnarztkosten oder die Brille vom Optiker: Die Regeln unterscheiden sich teils deutlich von denen für Arbeitnehmer. Dieser Leitfaden zeigt konkret, was 2026 für Sie drin ist.

Werbungskostenpauschale: 102 Euro · Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro · Steuerpflichtig Neu-Rentner: 84%

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzbar (LV 1871)
  • Werbungskostenpauschale beträgt 102 Euro – wird automatisch abgezogen (Steuertipps)
  • Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 Euro pro Person (Smartsteuer)
2Was unklar ist
  • Exakte Zumutbare Eigenbelastung für 2026 in offiziellen BMF-Quellen nicht abschließend bestätigt
  • Regionale Varianten bei manchen Abzugspositionen schwer verifizierbar
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Rentner sollten 2026 unbedingt eine Steuererklärung abgeben – oft winkt eine Rückerstattung
  • Steuerpflichtiger Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang weiter an

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten steuerlichen Eckdaten für Rentner zusammen, die Sie bei der Planung Ihrer Steuererklärung beachten sollten.

Steuerliche Eckdaten für Rentner im Überblick
Position Betrag Quelle
Werbungskostenpauschale 102 Euro Lohnsteuer-kompakt
Grundfreibetrag 2026 12.348 Euro Smartsteuer
Grundfreibetrag Verheiratete 24.696 Euro Smartsteuer
Steuerpflichtiger Anteil Neu-Rentner 2026 84% Deutsche Rentenversicherung
Rentenfreibetrag Neu-Rentner 16% Deutsche Rentenversicherung
Altersvorsorgeaufwendungen Alleinstehende 30.826 Euro Rentenfuchs
Altersvorsorgeaufwendungen Verheiratete 61.652 Euro Rentenfuchs
Sonstige Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 1.900 Euro LV 1871
Aktivrente Hinzuverdienst max. 24.000 Euro Smartsteuer
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro Rentenbescheid24
Altersentlastungsbetrag 2026 max. 608 Euro Lohnsteuerhilfe BW

Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?

Als außergewöhnliche Belastungen gelten Kosten, die Ihnen zwangsläufig entstehen – etwa wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Sie mindern zwar das zu versteuernde Einkommen, doch erst wenn diese Ausgaben die sogenannte Zumutbare Eigenbelastung überschreiten, wirken sie sich steuerlich aus (Verivox).

Zumutbare Eigenbelastung

Die Zumutbare Eigenbelastung richtet sich nach Ihrem Einkommen und Familienstand. Liegen Ihre Kosten darüber, können Sie den übersteigenden Betrag absetzen. Das Finanzamt berechnet diese Schwelle automatisch – Sie müssen sie nur kennen, um Ihre Chancen einzuschätzen.

Beispiele Krankheitskosten

Medizinische Ausgaben wie Brillen, Zahnersatz und nicht erstattete Medikamente zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen (FTD). Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente lassen sich absetzen, wenn Sie ein Rezept vom Arzt vorweisen können (Steuerring). Kosten für Heilpraktiker sind generell absetzbar.

Was zu beachten ist

Kosten werden nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn keine Versicherung dafür aufkommt. Das Finanzamt NRW bestätigt: Ausgaben, die durch eine Versicherung erstattet werden, sind ausgeschlossen.

Pflege- und Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen tragen Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen in den Zeilen 67–70 ein (FTD). Kur- und Rehabilitationskosten gehören ebenfalls in diese Rubrik.

Welche Versicherungen kann ich als Rentner bei der Steuer absetzen?

Versicherungsbeiträge zählen zu den Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen. Entscheidend ist, um welche Art von Versicherung es sich handelt. Für Rentner gelten dabei dieselben Obergrenzen wie für Arbeitnehmer (Verivox).

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt nicht zu den absetzbaren Versicherungen – sie fällt in den Bereich der Sachversicherungen, die das Finanzamt nicht anerkennt (LV 1871).

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung lässt sich als Sonderausgabe absetzen, nicht jedoch die Kaskoversicherung (LV 1871). Der Grund: Haftpflichtschutz gilt als Vorsorgeaufwand, während Kasko den reinen Sachschutz abdeckt. Nutzen Sie das Fahrzeug allerdings für eine berufliche Nebentätigkeit, kann auch die Kasko anteilig absetzbar sein.

Andere Versicherungen

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung und Unfallversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (LV 1871). Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro – wird dieser überschritten, schließt das weitere Sonderausgaben aus.

Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebens- und Unfallversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Grenzen kennen

Sonderausgaben haben Höchstgrenzen, während Werbungskosten unbegrenzt absetzbar sind – ein wesentlicher Unterschied bei der Steuerplanung.

Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen. Anders als Sonderausgaben gibt es hier keine strikten Höchstgrenzen – Sie können tatsächlich angefallene Kosten vollständig absetzen (ERGO Versicherung).

Steuerberatung

Die Kosten für einen Steuerberater oder Rentenberater zählen zu den Werbungskosten (Lohnsteuer-kompakt). Da Rentner mit komplexeren steuerlichen Fragen konfrontiert sind als Arbeitnehmer, kann sich die Beratung besonders lohnen.

Gewerkschaftsbeiträge

Wenn Sie noch Gewerkschaftsmitglied sind, lassen sich die Beiträge als Werbungskosten absetzen. Das gilt auch für Rentner, die ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aus der Erwerbsphase fortführen.

Rechtskosten Rentenansprüche

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit Rentenansprüchen entstehen – etwa bei Streitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung – sind als Werbungskosten absetzbar (Lohnsteuer-kompakt). Auch Fahrtkosten zur Beantragung von Rentenleistungen zählen dazu.

Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro wird automatisch abgezogen (Steuertipps). Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen – dafür lohnt sich das Sammeln aller Quittungen und Rechnungen.

Fazit: Steuerberaterkosten und Rechtsanwaltsgebühren machen bei Rentnern oft den größten Posten bei den Werbungskosten. Führen Sie Buch über alle Ausgaben rund um Ihre Rente.

Was zählt zu Sonderausgaben bei Rentnern?

Sonderausgaben sind Ausgaben, die zwar nicht unmittelbar mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen, aber steuerlich absetzbar sind. Für Rentner sind hier insbesondere Spenden, Kirchensteuer und bestimmte Versicherungsbeiträge relevant.

Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Spendenquittungen oder Zuwendungsbestätigungen sind dem Finanzamt vorzulegen.

Kirchensteuer

Die gezahlte Kirchensteuer lässt sich vollständig als Sonderausgabe absetzen. Das betrifft sowohl die Kapitalertragsteuer als auch die direkte Kirchensteuer auf das Einkommen.

Pflicht zur Überweisung

Pflegedienstleistungen müssen per Überweisung bezahlt werden, damit sie steuerlich absetzbar sind – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Wie kann ich meine Steuer bei der Rente senken?

Die effektivste Methode, Steuern zu sparen, ist die vollständige Steuererklärung. Viele Rentner erhalten Geld zurück, weil der Steueranteil ihrer Rente oft niedriger ausfällt als die einbehaltene Lohnsteuer vermuten lässt.

Steuererklärung abgeben

Wer als Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte die Frist unbedingt einhalten. Freiwillige Erklärungen können sich besonders lohnen, wenn Sie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Rückerstattung prüfen

Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt erhalten Sie einen Bescheid. Falls die Berechnung fehlerhaft erscheint, haben Sie Einspruchsfrist – nutzen Sie diese, wenn nötig.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro pro Jahr.

Steuerfrei verdienen

Mit der Aktivrente können Sie ab 2026 bis zu 24.000 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass dies Ihre Rente schmälert – ein Plus an finanzieller Flexibilität für Ruheständler.

Schritte zur Abgabe der Steuererklärung als Rentner

Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, keine absetzbaren Posten zu übersehen. Die folgenden Schritte führen Sie durch den gesamten Prozess.

  1. Unterlagen zusammenstellen: Rentenbescheinigung, Versicherungsbeiträge, Arztrechnungen, Quittungen für Hilfsmittel und Belege für Werbungskosten.
  2. Werbungskosten prüfen: Notieren Sie alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen – von Steuerberatung bis zu Rechtskosten.
  3. Außergewöhnliche Belastungen erfassen: Medikamente, Zahnarzt, Brille, Kurkosten, Pflegehilfsmittel – alles, was die Zumutbare Eigenbelastung übersteigt.
  4. Sonderausgaben prüfen: Kirchensteuer, Spenden, Versicherungsbeiträge wie Kranken- und Pflegeversicherung.
  5. Erklärung elektronisch einreichen: Nutzen Sie ELSTER oder eine Steuersoftware. Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro wird automatisch berücksichtigt.

Vorteile

  • Rückerstattung oft mehrere hundert Euro
  • Werbungskosten unbegrenzt absetzbar
  • Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben anerkannt
  • Aktivrente ermöglicht steuerfreies Zusatzeinkommen

Nachteile

  • Sonderausgaben haben strikte Höchstgrenzen
  • Zumutbare Eigenbelastung mindert außergewöhnliche Belastungen
  • Steuerpflichtiger Anteil steigt mit jedem Jahrgang
  • Aufwendungen müssen nachgewiesen werden

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Viele absetzbaren Posten für Rentner im Jahr 2026, wie Versicherungen und Arztkosten, finden Sie auch in ähnlichen Tipps für 2024, die detailliert erläutert werden.

Häufig gestellte Fragen

Bekommen Rentner Steuern zurück?

Ja, viele Rentner erhalten nach Abgabe der Steuererklärung eine Rückerstattung. Der Grund: Der Steueranteil der Rente wird oft überschätzt, und Werbungskosten oder Sonderausgaben senken das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.

Zahnarztkosten als Rentner absetzen?

Ja, Zahnarztkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Voraussetzung ist, dass die Kosten die Zumutbare Eigenbelastung übersteigen und nicht von einer Versicherung erstattet werden.

Kann ich als Rentner meine Brille von der Steuer absetzen?

Ja, eine Brille oder Kontaktlinsen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sofern sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden und die Eigenbelastungsgrenze überschritten wird.

Außergewöhnliche Belastungen Rentner – was ist die Zumutbare Eigenbelastung?

Die Zumutbare Eigenbelastung ist ein von Einkommen und Familienstand abhängiger Betrag, bis zu dem Sie Kosten selbst tragen müssen. Erst darüber hinausgehende Ausgaben wirken sich steuerlich aus.

Steuern sparen als Rentner im Ausland?

Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland gelten besondere Regeln. Doppelbesteuerungsabkommen können greifen – eine individuelle Beratung ist hier besonders empfehlenswert.

Welche 12 Dinge können Rentner von der Steuer absetzen?

Zu den wichtigsten Positionen gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung, Kfz-Haftpflicht, Rechtsschutz, Steuerberatung, Heilpraktiker, Medikamente, Zahnersatz, Brille und Kurkosten.

Steuererklärung – diese Dinge können Rentner absetzen?

Neben Versicherungen und Krankheitskosten können Rentner auch Werbungskosten wie Steuerberatung, Rechtsanwaltskosten und Gewerkschaftsbeiträge geltend machen. Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro wird automatisch abgezogen.

Für Rentner in Deutschland ist die Steuererklärung kein lästiges Pflichtprogramm, sondern oft eine echte Geldquelle. Wer die Abzugsmöglichkeiten kennt – von der Krankenversicherung über Zahnarztkosten bis hin zur Werbungskostenpauschale – kann seine Steuerlast legal senken. Besonders die 2026er-Neuerungen wie der höhere Grundfreibetrag und die Aktivrente machen es für Ruheständler attraktiver denn je, den Griff zum Steuerformular nicht zu scheuen.